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Zu jung zum Mitbestimmen? In Bremen nicht

Von: dpa

Meldung vom 11.05.2011

Ab Klasse 6  

Quiz von Silke Fokken

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Bewertung:
Bremen (dpa) - Welche eine Politik soll gemacht werden? Welche Politikerinnen und Politiker dürfen regieren? In diesen Fragen entscheiden Kinder und Jugendliche in Deutschland meistens nicht mit. Denn wer zur Wahl geht, muss bei den großen Wahlen eigentlich mindestens 18 Jahre alt sein, also volljährig. Das gilt für die Bundestagswahl und fast alle Landtagswahlen. Einzige Ausnahme: Bremen, das kleinste Bundesland Deutschlands oben im Norden.

Hier dürfen bei der Wahl am 22. Mai 2011 zum ersten Mal auch Jugendliche ab 16 Jahren ihre Kreuzchen auf dem Wahlzettel machen. Damit stimmen sie darüber ab, welche Politikerinnen und Politiker und welche Parteien in ihrem Bundesland in den kommenden Jahren das Sagen haben. Das ist das erste Mal, dass es so etwas in Deutschland gibt. Bisher dürfen 16- und 17-Jährige höchstens über die Regierung von Städten und Gemeinden abstimmen. Und auch das ist nur in einigen Bundesländern der Fall.

Die Bremer Regierung SPD und Grünen hatte schon vor einiger Zeit entschieden, dass in ihrem Bundesland auch Jüngere mitwählen sollen. Sie begründete das unter anderem damit, dass sie bei Menschen möglichst früh ein größeres Interesse für Politik und fürs Mitbestimmen wecken will. Bei der Wahl 2007 waren viele junge Leute etwa zwischen 18 und 29 Jahren zu Hause geblieben und hatten wohl keine Lust gehabt, ihre Stimme abzugeben. Auch viele Ältere hatten nicht gewählt.

Streit über das Wählen ab 16:
Über das Wählen ab 16 Jahren wird in Deutschland immer wieder viel diskutiert. Wer dafür ist, sagt: In einer Demokratie wie bei uns müssen möglichst viele oder sogar alle Menschen wählen dürfen. Also auch die jungen Leute! Nur so werden die Interessen von allen vertreten. Denn die Politik hat oft direkt mit dem Leben von Jugendlichen zu tun, etwa die Schulpolitik. Es sei ungerecht, dass Jugendliche da nicht mitbestimmen dürfen, finden die Befürworterinnen und Befürworter.

Einige denken: Jugendliche würden sich viel mehr für Politik interessieren, wenn sie schon früher wählen könnten. Ein Teil findet deshalb, dass 18 Jahre die falsche Altersgrenze ist. So können Kinder schon ab 14 Jahren für Straftaten verurteilt werden. Mit 16 wählen viele einen Beruf aus. Und sie müssen, wenn sie genug verdienen, auch Steuern an den Staat zahlen. All das spreche für ein Wahlrecht bereits ab 16, heißt es. Manche Parteien setzen sich auch für junge Wähler und Wählerinnen ein, weil sie glauben, dass sie selbst dann von Jugendlichen gewählt werden.

Die Gegnerinnen und Gegner eines Wahlrechts ab 16 meinen dagegen: Jugendliche verstehen zu wenig von Politik. Viele würden sich nicht dafür interessieren. Deshalb sollen sie auch nicht mitentscheiden dürfen. Einige befürchten auch, dass Jugendliche sich zu leicht beeinflussen lassen. Sie könnten vielleicht Parteien wählen, die von vielen nicht erwünscht sind. Zum Beispiel solche, die gegen ausländische Mitbürger und Mitbürgerinnen hetzen. Viele wollen außerdem am Wahlrecht ab 18 festhalten, weil sie meinen: Man darf erst wählen, wenn man volljährig ist und alle Rechte und Pflichten wie ein Erwachsener hat.
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