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Den Impfausweis, bitte!

Von: dpa

Meldung vom 02.03.2020

Ab Klasse 2  

Quiz von dpa

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Berlin (dpa) - Wer an Masern erkrankt, bekommt rötliche Flecken am Körper. Es handelt sich um eine gefährliche Krankheit. Nun gibt es ein neues Gesetz, das Schülerinnen und Schüler vor Masern schützen soll. Es gilt seit dem 1. März.

Das neue Gesetz besagt zum Beispiel: Alle, die neu auf eine Schule kommen, müssen einen Schutz vor Masern nachweisen. Das geht etwa durch eine Impfung. Damit ist man vor der Krankheit geschützt. Man sagt auch: "immun".
In letzter Zeit gab es aber immer wieder Menschen, die nicht geimpft waren und sich mit Masern angesteckt haben. Das kann ziemlich schnell gehen. Denn Masern werden durch Viren ausgelöst. Diese können durch Sprechen, Husten oder Niesen von einem Menschen zum anderen gelangen.

Wie wird das Gesetz überprüft?
Alle Impfungen eines Menschen werden in einen Ausweis eingetragen, den Impfausweis. Mit ihm kann man zeigen, dass man geimpft ist. Auch durch einen Bluttest kann nachgewiesen werden, dass der Körper Abwehrkräfte gegen die Krankheit hat. Die bildet er durch die Impfung oder wenn man einmal Masern hatte. Eine Bescheinigung vom Arzt darüber gilt auch als Nachweis für den Schutz. Es ist die Aufgabe der Schule, die Nachweise einzusammeln.

Was passiert, wenn man nicht geimpft ist?
Wer schon zur Schule geht und noch nicht geimpft ist, hat Zeit, das Impfen nachzuholen. Bis zum Sommer nächsten Jahres muss das geschehen. "Allerdings kann niemand von der Schule ausgeschlossen werden, wenn er nicht geimpft ist", erklärt der Experte Andreas Schmitz. Das liegt an der Schulpflicht. Bei manchen Menschen gibt es gesundheitliche Gründe, die gegen eine Impfung sprechen. Das muss ein Arzt bestätigen. "Wenn nur die Eltern gegen das Impfen sind, wird man versuchen, sie in Gesprächen zu überzeugen. Klappt das nicht, wird dem Gesundheitsamt Bescheid gegeben", erklärt Andreas Schmitz. Das Amt muss dann entscheiden, wie es weitergeht.
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