Name, Alter und Adresse? Das und mehr steht in einem Personalausweis. Mit ihm kann man beweisen, wer man ist. Eine Behörde stellt ihn aus, und viele Leute tragen den Ausweis dann immer bei sich. Jetzt gibt es die Ausweise in einer neuen Form - mit eingebautem Mini-Computer. Start: 1. November.
Wer einen neuen Personalausweis braucht, bekommt in Deutschland nun eine kleine Kunststoffkarte mit einem winzigen, elektronischen Chip. Darauf werden die Angaben zur Person und ein Foto gespeichert. Wer will, kann auch Fingerabdrücke speichern lassen. Der neue Ausweis lässt sich so verwenden wie der alte, kann aber noch viel mehr.
Weiterhin gilt: Man kann ihn zum Beispiel nutzen, wenn man in bestimmte Länder in Europa reist. Oder man braucht ihn, wenn Polizisten oder Polizistinnen danach fragen. Neu ist: Menschen können sich mit dem neuen Personalausweis auch im Internet ausweisen. Das gilt zum Beispiel, wenn sie etwas von Händlerinnen oder Händlern im Netz kaufen wollen. Über eine bestimmte Technik können die Leute etwa ihren Namen und ihr Alter übermitteln. Dann wissen die Händlerinnen und Händler, mit wem sie es zu tun haben. Und sie wissen, ob sie den Kundinnen oder Kunden bestimmte Dinge verkaufen dürfen, die vielleicht nur für Erwachsene sind.
Man kann mit dem neuen Ausweis auch Verträge im Internet unterschreiben - mit einer sogenannten elektronischen Unterschrift. Es ist dann nicht mehr unbedingt nötig, ein Papier auszudrucken, zu unterschreiben und per Post zu schicken.
Der Weg übers Netz reicht.
Kein Wunder, dass viele Leute begeistert sind, was der neue Ausweis alles kann. Aber es gibt auch viel Kritik. Einige Fachleute fürchten: Netz-Gauner könnten unter bestimmten Umständen an wichtige Infos kommen und dann etwa auf Kosten der Ausweisbesitzer und -besitzerinnen per Internet einkaufen.
Den Ausweis fürs Internet gibt's ab 16 Jahren
Die neuen Personalausweise können auch Kinder und Jugendliche bekommen. Dazu müssen ihre Eltern die Ausweise für sie bei einer Behörde beantragen. Dafür ist meist ein Bürgeramt im Ort zuständig. Bei Kindern lässt man die Funktion fürs Internet bei den Ausweisen aber weg. Einen Personalausweis, mit dem man sich auch im Netz ausweisen kann, bekommen Leute erst ab 16 Jahren. Und sie können sich aussuchen, ob sie diese Extra-Funktion für ihren Ausweis haben wollen oder nicht.
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Name, Alter und Adresse? Das und mehr steht in einem Personalausweis. Mit ihm kann man beweisen, wer man ist. Eine Behörde stellt ihn aus,
und viele Leute tragen den Ausweis dann immer bei sich. Jetzt gibt es die Ausweise in einer neuen Form - mit eingebautem Mini-Computer. Start: 1. November.
Wer einen neuen Personalausweis braucht, bekommt in Deutschland nun eine kleine Kunststoffkarte mit einem winzigen, elektronischen Chip. Darauf werden die Angaben zur Person und ein Foto gespeichert. Wer will, kann auch Fingerabdrücke speichern lassen. Der neue Ausweis lässt sich so verwenden wie der alte, kann aber noch viel mehr.
Weiterhin gilt: Man kann ihn zum Beispiel nutzen, wenn man in bestimmte Länder in Europa reist. Oder man braucht ihn, wenn Polizisten oder Polizistinnen danach fragen. Neu ist: Menschen können sich mit dem neuen Personalausweis auch im Internet ausweisen. Das gilt zum Beispiel, wenn sie etwas von Händlerinnen oder Händlern im Netz kaufen wollen. Über eine bestimmte Technik können die Leute etwa ihren Namen und ihr Alter übermitteln. Dann wissen die Händlerinnen und Händler, mit wem sie es zu tun haben. Und sie wissen, ob sie den Kundinnen oder Kunden bestimmte Dinge verkaufen dürfen, die vielleicht nur für Erwachsene sind.
Man kann mit dem neuen Ausweis auch Verträge im Internet unterschreiben - mit einer sogenannten elektronischen Unterschrift. Es ist dann nicht mehr unbedingt nötig, ein Papier auszudrucken, zu unterschreiben und per Post zu schicken. Der Weg übers Netz reicht.
Kein Wunder, dass viele Leute begeistert sind, was der neue Ausweis alles kann. Aber es gibt auch viel Kritik. Einige Fachleute fürchten: Netz-Gauner könnten unter bestimmten Umständen an wichtige Infos kommen und dann etwa auf Kosten der Ausweisbesitzer und -besitzerinnen per Internet einkaufen.
Den Ausweis fürs Internet gibt's ab 16 Jahren
Die neuen Personalausweise können auch Kinder und Jugendliche bekommen. Dazu müssen ihre Eltern die Ausweise für sie bei einer Behörde beantragen. Dafür ist meist ein Bürgeramt im Ort zuständig. Bei Kindern lässt man die Funktion fürs Internet bei den Ausweisen aber weg. Einen Personalausweis, mit dem man sich auch im Netz ausweisen kann, bekommen Leute erst ab 16 Jahren. Und sie können sich aussuchen, ob sie diese Extra-Funktion für ihren Ausweis haben wollen oder nicht.